New´s  für Camper



 Der tote Winkel bei WoMo & LKW 

…

LKW und Wohnmobile  sind immer wieder in Unfälle mit schweren Personenschäden verstrickt, weil der Lenker den Geschädigten aus seiner Sitzposition nicht wahrnehmen konnte. Der Unfallgeschädigte befand sich im momentanen „toten Winkel“. Dieser Winkel bezeichnet die Fahrbereiche, die trotz aller Außenspiegel für den Lenker eines LKWs, oder auch Wohnmobils, nicht einsehbar sind.  Um möglichst künftig solche Unfälle zu verhindern ist nun als erster Schritt in Frankreich seit Januar 2021 die Anbringung von Warntafeln an LKWs und Wohnmobilen ab 3.5 t zGG zwingend vorgeschrieben.
Der „tote Winkel“ heißt in Frankreich

ANGLES MORTS“, 


ist als Hinweis auf Tafeln und auf Folien gedruckt (siehe Foto), und kann in Grenznähe an Tankstellen, sonst aber auch in Online-Shops erworben werden. 
Je Fahrzeug müssen 3 Stück an 3 vorgeschriebenen Stellen montiert bzw. angeklebt werden. Zwei Schilder werden je Seite im vorderen Bereich platziert, ein weiteres auf die Heckfläche im rechten unteren Bereich. Leider ist das beigefügte reproduzierte Foto zu unscharf, um eine genaue Befestigungs-position auszumachen. Betroffene mögen sich hierfür die Homepage des ADACs aufrufen. Bis Ende 2021 gilt noch eine Übergangsregelung, nach der lediglich das Ankleben der drei Schilder kontrolliert wird. Danach aber muss auch die amtliche Klebe-Position exakt eingehalten sein. Ein Zuwiderhandeln kostet dann 135,-- EUR Bußgeld. 

Quelle: ADAC-Newsletter v. 28.Jan.2021

Überholverbot, aber für wen ??

Hatte ich bislang immer geglaubt, dass dieses Verkehrsschild ohne Zusatzschild nur für LKW über 3.5 t gilt, wurde ich jetzt durch die aktuelle Bußgeldzahlung eines Freundes mit seinem Gespann korrigiert. Nach diesem oben angeführten Verbotsschild gilt wörtlich: " Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen. PKW und Kraftomnibusse sind von diesem Verbot ausgenommen " Was bedeutet das? Wer mit einem LKW oder einem Lastzug mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3.5 t, mit einer Zugmaschine, mit einem mehrspurigen Fahrzeug oder mit einem Motorrad mit Beiwagen unterwegs ist, darf hier nicht überholen. Mit dem Zusatzschild 7.5 t gilt das Verbot nur, wenn die zulässige Gesamtmasse die angegebene Grenze überschreitet.
Da nahezu alle Clubfeunde mit ihrem Gespann das Maximalgewicht von 3.5 t überschreiten, muss nun bei Missachtung mit Bußgeld
und mit einem Punkt in der Flensburger Zentralkartei gerechnet werden.
Habt ihr das gewusst?

M.Schmidt, Quelle: Internet


E-Mobilität 

Wohl jeder von uns hat sich schon einmal die Frage gestellt, ob in absehbarer Zeit ein bezahlbarer Zugwagen mit Elektromotor für den Anhängerbetrieb sinnvoll sein könnte. Hierüber habe ich nun in der Zeitschrift Cara-vaning einen ausführlichen Artikel vom Chefredakteur Ingo Wagner gelesen, der ein Tesla-Gespann über die Alpen von München bis Südtirol zog. Vernachlässigt man einmal den hohen Anschaffungspreis von gut 100.000 EUR, ergab sich für den Testfahrer wohl eine traumhaft souveräne und kraftprotzende Reisefahrweise. Noch nie verspürte er beim Beschleunigen eines Ge-spanns so viel geballte Kraft. Etwa 450 PS ließen ihn selbst auf Bergstrecken vergessen, dass ein Caravan am Haken hing. Fahrfreude pur, wenn er doch nur nicht ständig seinen Blick auf den Restkilometer-Anzeiger heften musste. Dieser zeigte zwar immer in Hochrech-nung die optimistisch theoretischen Verfügungswerte, die aber bei Hängerbetrieb real nahezu nur halbiert abrufbar waren. Außerdem schrumpfte die Distanzvor-hersage auch ständig durch Kraftmehraufwand bei Bergstrecken, durch Heizung oder mit dem Fahrlicht. So ließ die Batterie in ihrer Kapazität dann schneller nach als die noch zurückzulegende Entfernung. Abhilfe bringt dann oft nur noch ein Abschleppen zur nächsten Ladestation. Herr Wagner hatte also bei aller Fahrfreude immer auch große Sorge, die nächste Zapfstelle, oft sehr spät, noch zu erreichen. Die Positionen der anzufahrenen Ladestellen bestimmten dann auch die Fahrstrecke zum Reisezielort und wurden ihm vom Navigationsgerät vorgegeben. Und das ewige Abkuppeln seines Anhän-gers für den Ladevorgang, mit dem Einparken auf einer gesonderten Parkfläche, nervte ihn auch stark. Keine Ladeparkbucht war nämlich ausreichend lang für das ganze Gespann. Rechnet man jetzt noch die Wartezeiten an den Ladestationen zu dem Erlebten hinzu, kommt jeder trotz Umweltbewusstsein und kritiklosem Fahrspaß schnell zu dem Schluss, dass wir bis zur Entwicklung geeigneter Akkumulatoren noch lange den derzeit ver-fluchten Dieselmotor dringend benötigen werden. Und mit einem Nachrüstsatz für die giftigen NOx-Gase lässt es sich auch bis dahin noch gut aushalten.

Quelle: Caravaning 12/2017 M.Schmidt 


Camping bei Gewitter  

Blitz und Donner empfinden wir in der Natur, selbst im schützenden Caravan, besonders intensiv. Ein Rest von Unsicherheit verbleibt uns, wenn wir den beängstigenden Gewalten ausgesetzt sind. Für diesen hoffentlich seltenen Fall werden hier nun einige sinnvolle Regeln benannt. Vorab Entwarnung: Es kann bei richtigem Umgang gar nichts passieren, denn auch hier gilt, wie beim PKW, das Prinzip des „Faraday’schen Käfigs.“ Ausgenommen sind nur Klapp- und Faltwohnwagen, die keinen abgeschirmten und ableitfähigen Innenraum vorweisen können. 1.Regel: Stromanschlusskabel vom Caravan trennen 2. Aufenthalt mittig in der Wohnzelle, Alkoven meide 3. alle Fenster sowie Hub- und Klappdächer schließen 4. weder das Dach und keine metallischen Teile berühren 5. nicht duschen oder abwaschen während des Gewitters Beherzigen wir all diese Regeln, kann uns ein Gewitter in Zukunft nichts weiter anhaben. Die weiterhin Ängstlichen unter uns suchen aber besser ein solides Wirtshaus auf. 

M.Schmidt nach Vorlagen von H. Schöning ADAC Schleswig-Holstein  


Caravan im Spiegel  

Für den Gespannfahrer ist gute Sicht nach hinten sehr wichtig.
Daher muss der PKW mit Zusatzspiegeln ausgestattet sein, die am breiteren Anhänger vorbei, und auch seitlich auf wesentliche Verkehrsvorgänge beschränkt, dem Fahrer Sicht verschaffen. In der Praxis bedeutet das, dass der Fahrer in den 2 Rückspiegeln bei gerader Gespannfahrt jeweils auf der linken und auf der rechten Seite die rückwärtigen Kanten seines Anhängers erkennen muss.  

M.Schmidt nach Vorlagen von H. Schöning ADAC Schleswig-Holstein  


.....bin ich zu breit ?  

…

Wir kommen häufig im Baustellenbereich unserer Autobahnen an das Verkehrsschild: Linker Fahrstreifen benutzbar bis max. 2m Fahrzeugbreite. Die wenigsten wissen, dass mit dieser Angabe nicht die eingetragene Breite in Ihrem Fahrzeugschein gemeint ist, sondern die real gemessene Breite über beide Außenspiegel. Jetzt bleiben nur noch wenige Fahrzeuge übrig, die straffrei überholen dürfen, denn die kritische Grenze wird bereits von einem VW-Golf ( 205cm ) überschritten !!  

Manfred Schmidt, Quelle: Caravaning 09/11  


Führerscheine mit Ablauffrist  

Alle in unserem Besitz befindlichen Führerscheine behalten ihre Gültigkeit bis Anfang 2033.
Wer dieses Datum noch erleben sollte, muss seine alte Fahrerlaubnis in ein aktuelles Dokument umtauschen.
Eine Prüfung oder ein Gesundheitscheck wird es dabei nicht geben.
Alle Führerscheine, die ab dem 19.1.2013 neu erworben werden, behalten nur 15 Jahre Gültigkeit.
Auch hier: Umtausch gegen Gebühr ohne eine weitere Prüfung.
Mit dieser neuen Verordnung soll das Fälschen der Dokumente erschwert
und die einheitliche Registrierung in der EU ermöglicht werden.  

Manfred Schmidt Quellen: ADAC-Motorwelt Okt.2010  


Abgestellt und weg -----  

Neuen Caravan besonders sichern Ein neuer Wohnwagen wurde an einer belebten Straße abgestellt und kurz darauf gestohlen.
Die Kasko verweigerte die Zahlung wegen grober Fahrlässigkeit, was das OLG Schleswig ( Urteil v. 26.11.2009, Az: 16 U 18/09 ) bestätigte.
Begründung: Nur mit einer Kupplungssicherung wär der Caravan diebstahlsicher gewesen.
Die hierfür anfallenden Kosten von 20 bis 150 € wären in Relation zu den 30000 € Anschaffungswert
des Caravans angemessen gewesen. Ausgefahrene Fahrzeugstützen genügen nicht;
verriegelte Türen und Fenster schützen nur vor dem Diebstahl der Campingutensilien.  

Dirk Frahm, Quelle: ADAC Freizeit Mobil  


Rettungskarte hinter die Sonnenblende  

Um Rettungsmaßnahmen bei eingeklemmten KFZ - Passagieren schneller und präziser durchführen zu können,
empfiehlt der ADAC eine Rettungskarte mit den Ansetzpunkten für die Hydraulikschere hinter der
Fahrersonnenblende aufzubewahren, mit einem Klebehinweisschild an der Frontscheibe.
Karten kostenlos unter: www.rettungskarte.de ADAC Motorwelt Juni 10 Manfred Schmidt  

ADAC Motorwelt Juni 10 Manfred Schmidt  

© Copyright 2018-2024  - All Rights Reserved    -   Impressum   -   Datenschutz   - CFSH Datenschutz  

AI Website Generator